Geschäftsnummer: | 92.3561 |
Eingereicht von: | Vollmer Peter |
Einreichungsdatum: | 17.12.1992 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Schweiz; Journalistische; Schweizer; Printmedienbranche; Bundesrat; Verleger; Inneren; Deutschschweiz; Redaktionelle; Mediengesetzgebung; Journalistischer; Pressefreiheit; Zeitschriften; Publizistische; Verlagen; Bestimmungen; Einhaltung; Verpflichten; Berufsleute; Unabhängigkeit; Ausbildung; Verband; Journalisten; Journalistinnen; Zeitungs; Schweizerischen; Medienschaffenden; Tessins; Aspekt; äusseren |
Ab 1. Januar 1993 ist in der Printmedienbranche der Deutschschweiz und des Tessins der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwischen dem Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger (SZV) einerseits und dem Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und der Schweizerischen Journalistinnen- und Journalisten-Union (SJU/VPOD) andrerseits nicht mehr in Kraft.
Der GAV sicherte nicht nur die materiellen Rechte der Medienschaffenden und eine minimale Ausbildung angehender journalistischer Berufsleute ab, sondern er enthielt auch staatspolitisch höchst bedeutsame Bestimmungen über die journalistische Unabhängigkeit, die redaktionellen Freiheiten und die publizistische Verantwortung der Verleger. Diese Bestimmungen stellen nach herrschender Rechtslehre eine unabdingbare Voraussetzung für die konkrete Umsetzung der in Artikel 55 der Bundesverfassung verankerten Pressefreiheit dar, zumal die Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten keine Mediengesetzgebung kennt, welche die Medienschaffenden vor politischen und wirtschaftlichen Druckversuchen seitens der Verleger und Inserenten wirksam schützt.
Im Zusammenhang mit der drohenden Vertragslosigkeit stellen sich folgende Fragen:
1. Wie beurteilt der Bundesrat den vertragslosen Zustand in der Printmedienbranche der Deutschschweiz und des Tessins unter dem Aspekt der sogenannten inneren Medienfreiheit (journalistische Unabhängigkeit, redaktionelle Freiheit, publizistische Verlegerverantwortung) und der Bedeutung der Ausbildungsfrage journalistischer Berufsleute?
2. Wäre es nicht angezeigt, bezahlte Bundespublikationen (Stelleninserate u. a. m.) nur noch in Zeitungen und Zeitschriften von Verlagen erscheinen zu lassen, welche sich mindestens zur Einhaltung des bisher geltenden GAV verpflichten?
3. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die vergünstigten Zeitungstransporttarife der PTT allenfalls nur noch Verlagen zu gewähren, welche sich zur Einhaltung des bisherigen GAV verpflichten?
4. Hält es der Bundesrat nicht für nötig, angesichts der zerbröckelnden Vertragspartnerschaft in der Printmedienbranche die wesentlichsten Garantien der inneren und äusseren Pressefreiheit in einer Mediengesetzgebung zu verankern?